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Blickpunkt Personal: Personalbericht 2010 (Band 2)

103 blickpunkt personal Personalmanagementbericht 2010 Personalbericht 2010 Band 2: Personalmanagementbericht 103 Vollzeit als Frauen. Oberhalb der A16-Ebene scheint eine Teilbarkeit der Stellen und somit Teilzeit- arbeit scheinbar als nicht realisierbar zu gelten. Der o.g. Leitfaden des Personalamtes zur Personalauswahl62 geht in einem gesonderten Abschnitt auf die Familienfreundlichkeit von Stellenausschreibungen ein: Er wirbt bei den Behörden und Äm- tern dafür, die Teilbarkeit auch bei Stellen zu überdenken, die dafür bisher nicht geeignet schienen. Bislang werde bei der Ausschreibung von Stellen allerdings noch zu wenig geprüft, ob eine Stelle nicht auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und Väter oder pflegende Angehörige ermögliche. Grundsätzlich sollte davon auszugehen sein, dass nahezu jede Stelle, bei entsprechen- der Absprache der Beteiligten und ggf. einigen organisatorischen Veränderungen, teilbar sei. Dass dies auch für Führungsfunktionen gilt, ist durch mehrere Untersuchungen, u. a. für die ham- burgische Verwaltung belegt. Besonders für Beschäftigte mit Familienaufgaben ist Führen in Teilzeit bzw. im Tandem eine interessante Möglichkeit, Karriere und Familienverantwortung miteinander zu vereinbaren. Die Vorteile für Arbeitgeber können beispielsweise in einer hohen Arbeitsmotivation und -zufriedenheit der Beschäftigten, in geringeren Fehlzeiten sowie einer Verbreiterung des fachli- chen und kreativen Potenzials in der Führung liegen. Beurlaubung Beamtinnen und Beamten steht ebenso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit der Beurlaubung aus familiären Gründen nach § 63 HmbBG zu, wenn zwingende dienstliche Belan- ge dem nicht entgegenstehen. Das Gleichstellungsgesetz sieht verschiedene Möglichkeiten zum Erhalt der Qualifikation und zur Anpassung an die berufliche Entwicklung vor. Dabei sind bei der Beurlaubung drei Phasen zu unterscheiden: Vorbereitung der Beurlaubung, Betreuung während der Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg. Beurlaubungen in Elternzeit oder aus familiären Gründen werden nach wie vor in großem Umfang von Frauen in Anspruch genommen. Von den 1.357 Beschäftigten in Elternzeit waren 93,1 % Frau- en und 6,9 % Männer (das waren immerhin 94 Männer gegenüber 20 im Jahr 2006 in der gesamten hamburgischen Verwaltung). Die neue Elternzeitregelung scheint bei den Männern in der hamburgi- schen Verwaltung allmählich angenommen zu werden. Von den aus familiären Gründen Beurlaub- ten sind 96,8 % Frauen und 3,2 % Männer (21 Männer). 62 Auswahlverfahren in der hamburgischen Verwaltung – Planung, Auswahlprozess, Entscheidung, Hamburg August 2007, http://www.fhhintranet.stadt.hamburg.de/FHHintranet/Behoerden/PA/stammdaten/download-dateien/konzepte-berichte- publikationen/broschuere-auswahlverfahren.pdf, S.13