
9 blickpunkt personal Personalmanagementbericht 2010 Personalbericht 2010 Band 2: Personalmanagementbericht 9 Die Finanzierung des Projekts ist zunächst bis Ende 2010 gesichert. Im zweiten Quartal 2010 wird darüber entschieden, ob und unter welchen Rahmenbedingungen das Projekt fortgeführt werden wird. D.2.3. Vergleichende Fehlzeitenanalyse – Stellungnahmen der Be- hörden und Ämter zu überdurchschnittlichen Fehlzeiten in re- levanten Berufsgruppen Die „Standards zur Analyse von Fehlzeiten und der daraus folgenden Maßnahmenplanung der Be- trieblichen Gesundheitsförderung“ von 20036 bilden die Grundlage für den behörden- und ämter- übergreifenden Umgang mit Fehlzeitendaten. Das Zentrum für Personaldienste (ZPD) stellt den Be- hörden und Ämtern die Fehlzeitendaten zur Verfügung. Für die unterjährige Auswertung und Inter- pretation dieser Daten sind die Behörden und Ämter verantwortlich. Die vergleichende Fehlzeiten- analyse in den Berufskategorien, die die hamburgische Verwaltung seit 2004 nutzt, ist ein funktionie- rendes Instrument zur Ressourcensteuerung und Ableitung strategischer Handlungsschwerpunkte für die betriebliche Gesundheitsförderung. Die Behörden und Ämter, die in einer oder mehreren Berufskategorien überdurchschnittliche Fehl- zeiten auswiesen, bereiten ihre Erkenntnisse aus der internen Fehlzeitenanalyse anhand eines Fra- genkatalogs auf. Dabei ist die Berichtspflicht im Hinblick auf die relative Größe der zu betrachtenden Berufskategorien eingeschränkt, weil nur bei entsprechend großer Personenzahl – mindestens 10 % des Personalbestandes einer Behörde bzw. eines Amtes und mindestens 50 Beschäftigte – perso- nalpolitische Ableitungen und Aussagen möglich sind. Die im Folgenden genannten Fehlzeitenquoten sind die standardisierten Fehlzeitenquoten. Diese beruhen auf den bezahlten, krankheitsbedingten Fehlzeiten des statistischen Personalbestandes in einer Vollkräfterechnung. Dieser Behördenvergleich bildet die Grundlage für die Berichterstattung der Behörden und Ämter zur Beeinflussung der krankheitsbedingten Fehlzeiten durch Maßnahmen der BGF (zur Methodik der Fehlzeitenberichterstattung siehe auch Personalstrukturbericht 2010, Abschnitt C.5). Eine Berichtspflicht besteht für diejenigen Behörden und Ämter, bei denen in den für sie relevanten Berufskategorien die Fehlzeitenquote über dem Richtwert (+ 1 Prozentpunkt Toleranz) liegt, selbst wenn die Berufskategorie nur in einer Behörde oder einem Amt vertreten ist. Bezogen auf die Daten des Jahres 2009 fallen unter die Berichtspflicht: Behörde für Inneres für Berufsfeuerwehrleute Behörde für Inneres für Polizeivollzugsbedienstete Bezirksamt Hamburg-Mitte für Bürofach-/Bürohilfskräfte und Leitende/Entscheidende Ver- waltungsfachleute Bezirksamt Altona für Bürofach-/Bürohilfskräfte, Leitende/Entscheidende Verwaltungsfach- leute und Sozialpädagogische Fachkräfte 6 Die vom Strategie- und Expertenkreis Betriebliche Gesundheitsförderung erarbeiteten „Standards zur Analyse von Fehl- zeiten und der daraus folgenden Maßnahmenplanung der betrieblichen Gesundheitsförderung“ sind im Internet zu finden unter http://www.hamburg.de/contentblob/30182/data/bgf-standards-fehlzeitenanalyse.pdf