
73 blickpunkt personal Personalstrukturbericht 2010 Personalbericht 2010 Band 1: Personalstrukturbericht 69 C.5.1 Aufbau und Methodik der Fehlzeitenanalyse Methode und Verfahren der Fehlzeitenanalyse und des Fehlzeitenvergleichs wurden im Personalbe- richt 2003 ausführlich dargestellt37 . Eine detaillierte Beschreibung findet sich auch im jährlichen „Leit- faden personalwirtschaftlicher Kennzahlen und Methoden - Kennzahlenbuch“ (vgl. dort die Kennzahl B-08 Fehlzeiten). Die folgenden Ausführungen beschränken sich daher auf eine Darstellung der wichtigsten Begriffe und einen Überblick über die Inhalte der folgenden Abschnitte. Die ausgewertete Grundgesamtheit für alle krankheitsbedingten Fehltage in Abschnitt C.5.2 ist das Beschäftigtenaggregat statistischer Personalbestand plus Beschäftigte ohne Krankenbezüge38 bzw. für die bezahlten Fehlzeiten in den Abschnitten C.5.3 und C.5.4 nur der statistische Personalbe- stand. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten umfassen die Arbeitstage, an denen der Beschäftigte seinen Verpflichtungen am Arbeitsplatz wegen Krankheit, Unfall oder Kur nicht nachkommen kann. Um den Ausfall von Arbeitstagen in den einzelnen Organisationseinheiten vergleichen zu können, werden die Ausfalltage in Bezug zu einer Sollarbeitszeit gesetzt und so eine Fehlzeitenquote ermit- telt39 . Die Sollarbeitszeit wird errechnet, indem die Normalarbeitstage pro Jahr (d.h. die Arbeitstage ohne Wochenenden und Feiertage) mit der Grundgesamtheit am 1.1. des Berichtszeitraums 2009 multipliziert werden40 . Die Lehrkräfte an staatlichen Schulen werden in den folgenden Fehlzeitenanalysen nicht berücksich- tigt, da sie aufgrund der Ferienregelung eine abweichende Sollarbeitszeit haben, und als Berichts- zeitraum das Schuljahr zugrunde zu legen ist. Eine gesonderte Fehlzeitenauswertung für diesen Personenkreis ist im Abschnitt „C.5.3 Bezahlte krankheitsbedingte Fehlzeiten“ nachrichtlich wieder- gegeben (vgl. Tabelle „Krankheitsbedingte Fehlzeitenquoten nach Statusgruppen - gegliedert nach Schulformen…“). Die an den staatlichen Hochschulen in Hamburg beschäftigten Hochschullehrerin- nen und -lehrer sowie die Lehrbeauftragten werden aufgrund der vielfach unregelmäßigen Anwe- senheits- und Arbeitszeiten ebenfalls nicht in die Fehlzeitenauswertungen einbezogen. Im Abschnitt C.5.2 werden die Ausfälle durch alle (d.h. bezahlte und unbezahlte) krankheitsbeding- ten Fehltage im Berichtsjahr 2009 für die hamburgische Verwaltung insgesamt behandelt. Er enthält auch eine Darstellung der Entwicklung der Fehlzeitenquote in der hamburgischen Verwaltung - be- ginnend mit dem Berichtsjahr 2002. Seit diesem Jahr ist durch den Ausschluss der Hochschullehrer und Lehrbeauftragten eine methodisch einheitliche Ermittlung der Krankheitszeiten aus dem Perso- nalabrechnungs- und Informationssystem PAISY möglich. Der Abschnitt C.5.3 bezieht sich nur auf die bezahlten Fehlzeiten. Diese werden durch eine rechne- rische Zusammenfassung der Vollzeitbeschäftigten- und Teilzeitbeschäftigtentage in Vollkräftetagen ausgedrückt. Entsprechend wird auch die Sollarbeitszeit für die Ermittlung der Fehlzeitenquoten be- reinigt. Im Abschnitt C.5.4 wird ein Behördenvergleich auf der Grundlage standardisierter Fehlzeitenquo- ten41 vorgenommen. Dieser beruht - wie in Abschnitt C.5.3 - auf den bezahlten krankheitsbedingten Fehlzeiten des statistischen Personalbestandes in einer Vollkräfterechnung. Dieser Behördenver- 37 Das Dokument steht als Download (pdf) im Internet zur Verfügung: http://www.hamburg.de/publikationen-formulare-start/30240/archiv- 2003.html: „blickpunkt-personal-2003-3.pdf“. 38 Sie erhalten aufgrund der gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen keine Entgeltfortzahlung bzw. keinen Krankengeldzuschuss mehr. 39 Diese Methode wird auch auf die Schichtdienstmodelle der Polizei angewandt, da Vergleichsuntersuchungen ergeben haben, dass eine Berücksichtigung der unterschiedlichen Modelle nur zu so geringen Abweichungen bei der Berechnung der Fehlzeitenquote führen würde, dass diese zu vernachlässigen sind. 40 Durch diese Berechnungsmethode ist die Fehlzeitenquote aber dann verzerrt, wenn es in Behörden, Ämtern, Einrichtungen oder Lan- desbetrieben im Jahresverlauf zu organisatorischen Veränderungen mit größeren Personalverschiebungen kommt. 41 Die standardisierten Fehlzeitenquoten stellen um Einflüsse unterschiedlicher Altersstrukturen und Schwerbehindertenzahlen bereinigte Anteile der bezahlten, krankheitsbedingten Fehlzeiten an der jeweiligen Sollarbeitszeit dar. Bedingt durch die Standardisierung bilden sie nicht den tatsächlichen Arbeitszeitausfall der Behörden ab.