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Blickpunkt Personal: Personalbericht 2010 (Band 1)

54 blickpunkt personal Personalstrukturbericht 2010 Personalbericht 2010 Band 1: Personalstrukturbericht 50 C.2.8 Nebentätigkeiten Die Zahl der entgeltlichen Nebentätigkeiten – ermittelt auf der Grundlage des budgetrelevanten Per- sonalbestands – betrug am 31.12.2009 in der hamburgischen Verwaltung25 5.035 (Vorjahr: 5.102). Sie war damit um 1,3 % niedriger als 2008. Arbeitgeber bzw. Dienstherr für Nebentätigkeiten ist die Freie und Hansestadt Hamburg für 16,4 % der Fälle (Vorjahr: 17,3 %). Bei anderen öffentlichen Arbeitsgebern bzw. Dienstherrn wurden 5,0 % (Vorjahr: 5,7 %) der Nebentätigkeiten ausgeübt. Auf einen Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes entfiel mit 78,4 % (Vorjahr: 76,7 %) die Mehrheit der Nebentätigkeiten. In 0,2 % der Fälle (Vorjahr: 0,3 %) war eine Zuordnung aufgrund fehlender Daten nicht möglich. Da von Beschäftigten mehrere Nebentätigkeiten ausgeübt werden können, ist die Zahl der Beschäf- tigten mit Nebentätigkeiten geringer als die der Nebentätigkeiten. Das Verhältnis liegt seit einigen Jahren konstant bei 1,1. Am 31.12.2009 waren 4.496 (Vorjahr: 4.548) Beschäftigte mit Nebentätig- keiten gemeldet. Die Nebentätigkeitsquote, d.h. die Anzahl der Beschäftigten mit Nebentätigkeiten in Prozent des budgetrelevanten Personalbestandes, ist im Vergleich zum Vorjahr (6,5 %) auf 6,3 % gesunken. In der nachstehenden Tabelle wird die Entwicklung der Nebentätigkeiten in der hamburgischen Ver- waltung ab dem Jahr 2007 dargestellt. Für die Jahre ab 2007 werden im Personalstrukturbericht nur noch die entgeltlichen Nebentätigkeiten abgebildet.26 2007 2008 2009 Nebentätigkeiten 5.047 5.102 5.035 Veränderung in % ggü. Vorjahr - 1,1 % -1,3 % Beschäftigte mit Nebentätigkeiten 4.485 4.548 4.496 Veränderung in % ggü. Vorjahr - 1,4 % -1,1 % Nebentätigkeiten pro Beschäftigten mit Nebentätigkeiten 1,12 1,12 1,12 Beschäftigte mit Nebentätigkeiten in % des budgetrelevanten Perso- nalbestandes 6,5 % 6,5 % 6,3 % Tabelle C.2-12: Entwicklung der Nebentätigkeiten 25 Ohne Nebentätigkeitsverpflichtungen nach § 68 HmbBG. 26 Nach § 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer nur noch Nebentätigkeiten gegen Entgelt anzeigepflichtig. Eine Genehmigungspflicht ist nicht mehr gegeben. Um eine abwei- chende Erfassung bei Beamtinnen und Beamten zu vermeiden, wird die Berichterstattung insgesamt auf entgeltliche Nebentätigkeiten beschränkt.