
39 blickpunkt personal Personalstrukturbericht 2010 Personalbericht 2010 Band 1: Personalstrukturbericht 35 C.2.5.1.1 Ausgaben für Beihilfe und Heilfürsorge Im Folgenden sollen die Ausgaben für Beihilfen und Heilfürsorge detaillierter betrachtet werden: Beihilfe ist von der Freien und Hansestadt Hamburg zum einen für aktiv beschäftigte Beamtinnen und Beamte in den Einzelplänen sowie in den Einrichtungen nach § 15 LHO und den Landesbetrie- ben nach § 26 LHO, zum anderen für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger der hamburgi- schen Verwaltung zu gewähren. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sowie Beamtinnen und Beamte des Feuerwehrtechnischen Dienstes, die vor dem 01.01.2005 ernannt wurden, erhalten kei- ne Beihilfen, sondern Heilfürsorgeleistungen nach § 122 HmbBG. Ihre Kostenbeteiligung hierfür be- trägt 1,4 % des Grundgehalts. Die Ausgaben für Beihilfen und Heilfürsorge beliefen sich im Jahr 2009 auf ca. 233 Mio. Euro. Der folgenden Abbildung ist die Aufteilung auf die einzelnen Bestandteile zu entnehmen Abbildung C.2-18: Ausgaben der hamburgischen Verwaltung für Beihilfe und Heilfürsorge 69,42 16,15 102,16 68,41 16,53 102,98 72,30 17,08 117,17 73,72 18,62 123,63 77,74 19,71 135,27 0 20 40 60 80 100 120 140 160 Beihilfe Aktive Heilfürsorge Beihilfe Passive Ausgaben für Beihilfe und Heilfürsorge in Mio. Euro 2005 2006 2007 2008 2009