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Blickpunkt Personal: Balance von Arbeit und Leben

Als Duo führen - geht das überhaupt? Und wie! Zwei glückliche Paare berichten

26 blickpunkt personal 1/2011Was war eigentlich...? Nun ergriff der Bundeskanzler das Wort: Er lehnte den Vorschlag des Bundesinnen- ministers rundweg ab, da ohnehin in der Bundesrepublik im Vergleich zu anderen europäischen Ländern in der öffentlichen Verwaltung zu wenig gearbeitet würde. Vielmehr bedürfe es Anreize, die zu einer Ausdehnung der Wochenarbeitszeit über 45 Stunden führten. Der Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums wies auf die wirtschaftliche Lage der Bundesrepublik hin, die es sich nicht leisten könne, weniger zu arbeiten. Als Kompromiss schlug er vor, man möge den Beamten an jedem 5.Sams- tag des Monats, an dem bisher gearbeitet wurde, dienstfrei geben! Schließlich setzte sich der Vorschlag des Bundeskanzlers durch und es wurde der Auftrag erteilt, man möge einen internatio- nalen Vergleich über die Arbeitsleistungen in öffentlichen Verwaltungen ausarbeiten und die Möglichkeit von Anreizen für die Arbeit über eine Wochenarbeitszeit von 45 Stun- den und mehr in der öffentlichen Verwaltung prüfen. Eine Arbeitsgruppe war entstanden! In mehreren Kabinettssitzungen kam es zu erneuten Diskussionen, die sich im We- sentlichen mit der Fünf-Tage-Woche aus- einandersetzten. So wurde die Frage der Auswirkungen der Arbeitszeitverkürzung auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung diskutiert und die Erhaltung der Preisstabi- lität erörtert. In diesem Zusammenhang be- richtete der Bundeskanzler über die laufen- de Höhe der Wertpapieremissionen in der Bundesrepublik und einem Gespräch mit dem Bundesbankpräsidenten, bei dem sie die Einsetzung einer Expertenkommission beschlossen haben, an dem auch Bundes- minister teilnehmen sollten. Dies alles zeigt, dass aus allen nur denk- baren Blickwinkeln überaus umfassend über die Änderung der Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten und ihren Auswirkungen diskutiert wurde! Letztendlich war bei allen teilweise berech- tigten Bedenken die Fünf-Tage-Woche nicht mehr aufzuhalten. Da für die Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes die Fünf-Tage-Woche bei 44 Arbeitsstunden bereits tarifvertraglich vereinbart worden war und Bundesländer und Kommunen dies auch für ihre Beamten umgesetzt hatten, gab es Befürchtungen der Abwanderung von Bundesbeamten. Mit der Verordnung vom 18.März 1964 wurde die Wochenar- beitszeit auf 44 Stunden reduziert; die Ein- führung der Fünf-Tage-Woche erfolgte mit Verordnung vom 27.April 1965. Erwähnenswert ist ein Hinweis des Bun- desinnenministers, dass mit verkürzter Wo- chenarbeitszeit und weniger Arbeitstagen der sogenannte Hausarbeitstag wegfiele. Was war eigentlich der Hausarbeitstag, fra- gen Sie sich? Lesen Sie dazu blickpunkt personal 4/2005!3 Übrigens hatten die Gewerkschaften die Reduzierung der Wochenarbeitszeit unter dem gesundheitlichen Aspekt vorangetrie- ben – eine Maßnahme zur Balance von Ar- beit und Leben! 3 Frauen mit eigenem Hausstand wurde in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersach- sen und Nordrhein-Westfalen auf Grund von Landesgesetzen ein bezahlter Hausarbeitstag pro Monat gewährt. Dieser Anspruch galt aller- dings nicht mehr, wenn eine bestimmte Wochen- arbeitszeit unterschritten wurde bzw. auf Grund der Arbeitszeitverteilung freie Samstage anfielen. © Peter-von-Bechen/PIXELIO