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Blickpunkt Personal: Balance von Arbeit und Leben

Als Duo führen - geht das überhaupt? Und wie! Zwei glückliche Paare berichten

25 blickpunkt personal 1/2011 Was war eigentlich...? Manchmal ist eine Rückschau erhellend für die Zukunft: Veränderungen werden sicht- barer und manche früh verworfene Idee erscheint im Licht der Gegenwart vielleicht doch noch einmal in einer anderen Perspek- tive. Deshalb erinnern wir in dieser Rubrik an Ereignisse und legen dauerhaft interes- sante Artikel wieder auf. Was war eigentlich...? Weg frei für die Fünf-Tage-Woche der Beamten! Diana Winkler-Büttner, Personalamt, berichtet über die Debatte im Bundeskabi- nett zur Einführung der Fünf-Tage-Woche für Beamte.1 Das Wirtschaftswunder in den 1950er Jahren machten sich die Gewerkschaften schon bald zunutze, um nicht nur Lohner- höhungen durchzusetzen, sondern auch für eine verkürzte Wochenarbeitszeit zu kämp- fen. Hatte sich die Wochenarbeitszeit im Zweiten Weltkrieg auf 50 Stunden erhöht, betrug sie in der Nachkriegszeit meist 48 Stunden an sechs Arbeitstagen. Berühmt wurde die Kampagne der Gewerkschaften 1956 mit dem Motto „Am Samstag gehört Papi mir!“, mit der die 40-Stunden-Woche an fünf Tagen durchgesetzt werden sollte. Es dauerte fast zwei Jahrzehnte, bis dieses Ziel flächendeckend in allen Branchen und schließlich auch überall im öffentlichen Dienst erreicht wurde. Schwer tat sich anscheinend die Bundes- verwaltung mit der Einführung der Fünf- Tage-Woche für Bundesbeamte, wenn man das Kabinettsprotokoll vom 9. Januar 1963 liest.2 In einer Kabinettsvorlage schlug der Bun- desminister des Inneren die Einführung der Fünf-Tage-Woche für die Beamten zum 1.April 1964 bei einer 44-Stunden-Woche vor und wurde hierbei vom Bundesminister der Finanzen unterstützt. Auch der Bundes- minister für Verkehr schien dem nicht abge- neigt, schlug allerdings die Einführung der Wochenarbeitszeit von 44 Stunden mit ei- ner Übergangsfrist vor. Darüber hinaus plä- dierte er dafür, die Fünf-Tage-Woche nicht „allgemein“- wie vom Bundesfinanzminister vorgeschlagen -, sondern „grundsätzlich“ (!) einzuführen und Ausgleichszahlungen für die am Samstag beschäftigten Beam- ten zu bewilligen. Der Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder warnte allerdings eindringlich vor Ausgleichzahlungen an Beamte. Seine Begründung: Eine solche Maßnahme wür- de das Beamtentum eines weiteren Unter- scheidungsmerkmales gegenüber Arbeitern und Angestellten berauben. Der Bundes- schatzminister hielt wiederum eine Entwick- lung zur Fünf-Tage-Woche für bedenklich, da eines Tages dann wichtige Betriebe wie Gaststätten und Tankstellen an Samstagen schließen könnten! 1 Bewusst wird hier auf die weibliche Form verzichtet, so wie es in dieser Zeit üblich war! 2 Vgl. Bundesarchiv, Kabinettprotokolle der Bundes- regierung-Online unter www.bundesarchiv.de.