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Blickpunkt Personal: Balance von Arbeit und Leben

Ergebnisse einer Kundenbefragung

12 blickpunkt personal 1/2011Aktuelles terliegen in vollem Umfang der ärztlichen Schweigepflicht. Daher bietet die betriebs- ärztliche Beratung einen optimalen Rahmen für das offene Gespräch über sensible, ge- sundheitlich relevante Themen. Wir wissen aus den Gesprächen, dass insbesondere medizinische Fragen zu der Entscheidung beitrugen, sich an die Betriebsärztinnen zu wenden. Das Kompetenzprofil des AMD umfasst neben der arbeitsmedizinischen Fachkunde ein breit gefächertes Angebot mit internistischen, psychosomatischen, or- thopädischen und dermatologischen Spezi- alisierungen. Zentrale Ergebnisse der Studie Bei einer Rücklaufquote von 40 Prozent der Fragebögen äußerten sich fast alle Befragten zufrieden mit der zur Verfügung gestandenen Zeit. 92 Prozent hielten die aufgezeigten Unterstützungsmöglichkeiten für sinnvoll. 70 Prozent berichteten von positiven Veränderungen am Arbeitsplatz. Das Befinden der Befragten verbesserte sich nach deren subjektiver Einschätzung deutlich. 92 Prozent würden die betriebs- ärztliche Beratung wieder nutzen wollen. Die freien Antworten auf die Frage nach Verbesserungsvorschlägen weisen im We- sentlichen auf Schwächen wie mangelnde Transparenz des BEM-Verfahrens und feh- lende Umsetzung der im Rahmen des BEM besprochenen Empfehlungen in den Schu- len hin. Konsequenzen für die weitere betrieb- särztliche BEM-Beratung Die Ergebnisse der Befragung geben wert- volle Hinweise für die zukünftige Schwer- punktsetzung der betriebsärztlichen Tätig- keit und unterstützen die Aufgabenkritik im AMD. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern,diewirtschaftlicheBasisderExis- tenz und einen wesentlichen Sinn im Leben sichern zu helfen, ist eine wichtige Aufgabe. Allerdings nimmt dies seit 2008 einen groß- en Teil der betriebsärztlichen Einsatzzeit auf Kosten anderer Aufgabengebiete im Ar- beits- und Gesundheitsschutz ein. Wesentlicher Kommunikationsbedarf be- steht weiterhin bei der Umsetzung der BEM-Maßnahmen am Arbeitsplatz. Die Befragungsergebnisse machen außerdem deutlich, dass das derzeitige BEM-Verfah- ren von den Beschäftigten nicht getrennt vom Dienstfähigkeitsverfahren verstanden wird. Daher kommt der Abgrenzung des BEM vom beamtenrechtlich geregelten Dienstfähigkeitsverfahren eine wichtige Be- deutung für die Akzeptanz der betriebsärzt- lichen Beratungsangebote zu. Zusätzlich besteht bei Beschäftigten und Vorgesetz- ten oft Unklarheit über die Aufgabentren- nung der ärztlichen Dienste AMD und PÄD. Empfehlungen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz haben immer eine präventive bzw. rehabilitative Ausrichtung, während die Dienstfähigkeitsbegutachtung eher am Ende dieser Interventionskette steht. Die arbeitsmedizinische Sichtweise verknüpft Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung einschließlich arbeitsor- ganisatorischer Aspekte mit individuellen Angeboten der medizinischen Rehabilita- tion. AMD und PÄD haben inzwischen ge- meinsam die Aufgabe übernommen, sowohl Verantwortliche der Personalabteilung als auch Vorgesetzte und Schulleitungen über diese unterschiedlichen Zielsetzungen von BEM und Dienstfähigkeitsbegutachtung zu informieren. Die nachfolgende Grafik gibt einen Verfah- rensvorschlag wieder, der den Grundsatz der Sozialgesetzgebung „Rehabilitation vor Rente“ mit beamtengesetzlichen Rege- lungen in Einklang bringen will. Verfahrensvorschlag