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ELternratgeber: Mitwirkung

78 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 1 05 M at e r i a l E lt e r n r at Beispiele Konkretisierung Entscheidung über die Beteiligung Über das Schuljahr verteilt gibt es verschiedene Anlässe mit „neuen“ Eltern in Kontakt zu kommen. Der Elternrat entscheidet über die Form seiner Beteiligung und bezieht Klassenelternvertretungen mit ihren Erfahrungen in die Beratung ein. Schriftliche Informationen über die verschiedenen Gremien Der Elternrat informiert über die Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern, die Arbeit der verschiedenen Gremien und die Wählbarkeit in die Gremien. Die Information enthält auch konkrete Beispiele, wie diese Mitarbeit an der Schule umgesetzt wird und was bereits erreicht wurde. Diese erfolgt durch Handouts/Handzettel und die schulinterne Homepage. Tag der offenen Tür Der Elternrat ist mit einem Informationsstand vertreten und berichtet über Schwerpunkte der Elternmitwirkung an der Schule. Dieses erfolgt durch die Präsentation an Stellwänden, ausliegenden Handzetteln und persönlichen Gesprächen. Anmeldungen Zu den Anmeldezeiten neuer Schülerinnen und Schüler sind Mitglieder des Elternrates präsent und kommen mit den anmeldenden Eltern ins Gespräch. Alternativ wird auf einer Stellwand über die Elternmitwirkung an der Schule berichtet und Handzettel zur Verfügung gestellt. Schnupperstunden Während die neuen Schülerinnen und Schüler an einer Schnupperstunde teilnehmen, informieren Mitglieder des Elternrates die wartenden Eltern über ihre Arbeit und Projekte. Alternativ wird auf einer Stellwand über die Eltern- mitwirkung an der Schule berichtet und Handzettel zur Verfügung gestellt. Erster Elternabend Auf den Elternabenden der 1. und 5. Klassen berichten Mitglieder des Elternrates über ihre Arbeit und die Vorhaben für das neue Schuljahr. Sie informieren mündlich und schriftlich über die Aufgaben und die Wahl der Klasseneltern- vertreterinnen und Klassenelternvertreter. Der Termin der Elternvollversammlung wird mitgeteilt. Einladung zur Elternvollversammlung Die Einladung zu der Elternvollversammlung wird den Klassenleitungen vor dem ersten Elternabend eines Schuljahres übergeben mit der Bitte um persönliche Weitergabe an die gewählten Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter. Die Einladung zu der Elternvollversammlung, die den Termin und die Tagesordnung enthält, wird allen Eltern bekannt gegeben. Dafür eignen sich das schwarze Brett, der Schaukasten und die Homepage der Schule. Elternvollversammlung Der Elternrat lädt spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn zu einer Versammlung der Klassenelternvertre- terinnen und Klassenvertreter ein, in der die neuen Mitglieder des Elternrates gewählt werden. Der Elternrat berich- tet über seine Arbeit im vergangenen Schuljahr und gibt einen Ausblick auf die Vorhaben des neuen Schuljahres. Zusammenarbeit mit Nach Bedarf können Referenten der Elternfortbildung angefragt werden, die über die Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten des Elternrates informieren und Fragen dazu beantworten. Die Schulleitung unterstützt den Elternrat in der Elternmitwirkung. Wer macht was mit wem bis wann? Überprüfung l Schulinformationszentrum (SIZ) Beratung und Unterstützung für Schüler- und Elternvertretungen Tel 040. 428 63 28 97 Checkliste für den Elternrat zur Kommunikation mit „neuen“ Eltern In jedem Schuljahr kommen neue Schülerinnen und Schüler und deren Eltern an eine Schule. Eine frühzeitige Information und Kommunikation mit den neuen Eltern trägt zu einer guten Schulkultur bei. Der Elternrat berät mit der Schulleitung über seine Beteiligung. Beispiele zur Kontaktaufnahme mit neuen Eltern: l Landesinstitut (LI) – Elternfortbildung Eltern-Schule-Schulentwicklung Tel 040. 428 84 26 74