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ELternratgeber: Mitwirkung

71E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 1 M at e r i a l K l a ss e n e lt e r n v e r t r e t u n g 05 Empfehlungen zur Vergabe von Hausaufgaben in der Sekundarstufe I des achtstufigen Gymnasiums Der achtjährige Bildungsgang am Gymnasium mit Nach- mittagsunterricht an mehreren Tagen und einer wö- chentlichen Unterrichtsverpflichtung von zum Teil 34 bis 36 Unterrichtsstunden erfordert eine veränderte Lernor- ganisation. Die Festigung und Vertiefung von Einsichten, die weitere Einübung, die Anwendung von Fertigkeiten und die Wie- derholung werden deshalb verstärkt in den schulischen Unterricht integriert. Dies kann z. B. durch die Einführung von Studienzeiten geschehen oder durch die Integration geeigneter Phasen in den laufenden Fachunterricht (in- tegrativ). Hausaufgaben setzen die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse fort. Sie können den Unterricht ergänzen und den Fortgang des Unterrichts vorbereiten. Hausauf- gaben sind verbindlich. Die Formen der schulischen und häuslichen Aufgaben sind vielfältig: > Übungen und Wiederholungen > Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde > Lernen von Vokabeln, Formeln, Begriffen oder Merksätzen > Auswendiglernen von Texten > Literatur- oder Internet-Recherche > Anfertigung von Referaten und Präsentationen > Lektüre > Praktische Erkundungen > Vorbereitung auf Lernerfolgskontrollen Voraussetzung für die sinnvolle Erteilung von Aufgaben, die zu Hause oder in einer additiven schulischen Haus- aufgabenbetreuung erledigt werden, ist die Koordination der in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte im Hin- blick auf die Anforderungen an die tägliche Hausaufga- benzeit und die Art der Aufgaben: e Die Schulkonferenz legt in Absprache mit den jewei- ligen Fachkonferenzen und Jahrgangskonferenzen die Grundsätze für den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben und der Lernerfolgskontrollen fest. e Den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern wird die Hausaufgaben- und Klassenarbeitsregelung erläutert. e Den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten werden die Termine für längerfristige Aufgaben (Lektüren, Projektmappen, Referate) und die Lernerfolgskontrollen zu Beginn eines Schulhalbjahres bekanntgegeben. e Die Termine der Hausaufgaben werden im Klassen- zimmer gut sichtbar für alle – Schüler und Lehrer – ausgehängt; auch die Lehrer der Fremdsprachen- gruppen und der Fächer, die im Wahlpflichtunterricht angeboten werden, sind verpflichtet, diese Pläne zur Kenntnis zu nehmen. e An Tagen, an denen der Pflicht- bzw. Wahlpflicht- unterricht nach 15.30 Uhr endet, dürfen keine schriftlichen Hausaufgaben zum nächsten Tag erteilt werden. e Für die Einhaltung der Regelung ist der Klassenlehrer verantwortlich. e Das Gymnasium bietet Hausaufgabenzirkel am Nachmittag an, in denen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 ihre Hausaufgaben anfertigen können. Dazu ist es erforderlich, dass ruhige Klassenräume mit PC-Arbeitsplätzen und Handbibliotheken zur Verfügung gestellt werden. Für Aufsicht und Hilfestellung haben die Gymnasien entsprechende Mittelzuweisungen erhalten« 25. Juni 2008 Dr. Michael Just Behörde für Schule und Berufsbildung/ Amt für Bildung, Leiter Abt. Gymnasium