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ELternratgeber: Mitwirkung

69E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 1 M at e r i a l K l a ss e n e lt e r n v e r t r e t u n g 05 Zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitglieder der Klassenkonferenz haben die Elternkammer, die Leh- rerkammer und die Schülerkammer im September 1999 gemeinsame „Empfehlungen für Klassenkonferenzen“ veröffentlicht: Empfehlung für Klassenkonferenzen Das Hamburgische Schulgesetz sieht nach § 61 die Bil- dung von Klassenkonferenzen vor: „Soweit Schülerinnen und Schüler in Klassen unter- richtet werden, sind Klassenkonferenzen zu bilden. Die Klassenkonferenz berät über alle Angelegenheiten, die für die gemeinsame Arbeit in der Klasse von wesent- licher Bedeutung sind, insbesondere über die fachliche und pädagogische Koordination der Fachlehrerinnen und Fachlehrer und über die Grundsätze für den Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und der schriftlichen Arbeiten. Sie beschließt über Maßnahmen und Anträ- ge gemäß § 49. Die Klassenkonferenz tagt mindestens zweimal im Jahr.“ Die Gesetzgeber benennt damit zwei wesentliche Aufga- benbereiche der Klassenkonferenz: 1. Die Beratung über alle Angelegenheiten, die für die gemeinsame Arbeit in der Klasse von wesentlicher Bedeutung sind. 2. Die Beschlussfassung über Ordnungsmaßnahmen bei Disziplinarangelegenheiten. Die hier vorgelegten Empfehlungen betreffen den unter 1. genannten Aufgabenbereich. Generell bietet die Klassenkonferenz durch das Gesetz einen definierten Rahmen insbesondere auch für die fachliche und pädagogische Koordination der Arbeit der Fachlehrerinnen und Fachlehrer und damit für Anregun- gen, Beratungen, Abstimmungen und Vereinbarungen. „Die Einbeziehung der Klassenelternvertretung und (ab Jahrgangstufe 4) der Klassensprecherinnen und Klas- sensprecher in die Beratung dieser Themen zielt auf die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für das Schulleben bei allen Beteiligten, auf Transparenz der Entscheidungsabläufe und auf Akzeptanz der päda- gogischen Arbeit in der Schule. Bei der Behandlung der genannten Angelegenheiten handelt es sich um Beratun- gen, deren Ergebnisse im Rahmen der zu treffenden Ent- scheidungen von den ansonsten zuständigen Gremien oder Lehrkräften berücksichtigt werden sollen“ (zitiert aus: Recht Aktuell Nr. 2/1997, S. 3) Mit der Bildung und Durchführung von Klassenkonfe- renzen ist für alle Beteiligten ein erheblicher Aufwand verbunden. Deshalb müssen Mittel und Wege gefun- den werden, die einen dem Aufwand entsprechenden Nutzen bringen. Die folgenden Empfehlungen sollen Anhaltspunkte für die Durchführung von Klassenkonfe- renzen und die sich dort zur Behandlung anbietenden Themen liefern. Bei den in dieser Empfehlung zusam- mengestellten Themen handelt es sich um beispielhafte Nennungen, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Im Rahmen von Klassenkonferenzen ist nicht vorgese- hen, persönliche Angelegenheiten der einzelnen Mit- glieder der Klassenkonferenz zu erörtern. Klassenkonferenzen sollen außer aus besonderen An- lässen grundsätzlich dann einberufen werden, wenn größere Veränderungen in der Klasse eintreten. Die Einberufung empfiehlt sich mindesten zu Beginn eines jeden Schuljahres sowie bei Lehrerwechsel, Teilung oder Zusammenlegung von Klassen. Aktuelle Themen Beratung der Lösung aktueller Probleme wie zum Bei- spiel: allgemeines Sozialverhalten, Auffälligkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler, langfristiger Un- terrichtsausfall, Ordnungsmaßnahmen, Rückblick auf Erfolge und Defizite. Unterrichtsinhalte Informationen über Koordination der Lehrinhalte der ein- zelnen Fächer, gegebenenfalls Anstöße zur gegenseiti- gen Abstimmung.