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ELternratgeber: Mitwirkung

43E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 1 E lt e r n u n d S c h u l e 03 Die gesetzliche Schüler- Unfallversicherung Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbil- dendenSchulensindvomerstenSchultaganautomatisch und beitragsfrei in der gesetzlichen Schüler-Unfallver­ sicherung versichert. Trägerin der Schüler-Unfallver­ sicherung ist in Hamburg die Unfallkasse Nord. Bei allen Tätigkeiten, die mit dem Schulbesuch eng zu- sammenhängen, sind die Schülerinnen und Schüler auch unfallversichert. Zum Beispiel während des Unterrichts, in den Pausen und bei sonstigen Veranstaltungen in Re- gie der Schule (Ausflüge, Schulfest, Sportfest etc.). Die Wege zur Schule bzw. zu Schulveranstaltungen und zu- rück nach Hause sind ebenfalls versichert. Gut zu wissen: Unfallversicherungsschutz bei Schulfahrten Bei Schulfahrten besteht Unfallversicherungsschutz bei allen Aktivitäten, die zum pädagogischen Programm der Schulfahrt gehören. Zum Beispiel die Teilnahme an geplanten Besichtigungen und Freizeitaktivitäten (Bade- ausflug, Volleyballturnier und Ähnliches). Auch pädago- gische Erkundungsaufträge gehören dazu. Achtung: Unbeaufsichtigte Freizeitaktivitäten der Schü- lerinnen und Schüler sind nicht versichert, ebenso Essen, Trinken und Schlafen (eigenwirtschaftliche Tätigkeiten). Im Falle eines Unfalls ... sorgt die Unfallkasse Nord für eine frühzeitige und wirksame Heilbehandlung, falls notwendig, lebenslang. Sie trägt die Kosten für die Behandlung bei Ärzten, Zahn- ärzten und in Krankenhäusern, die Versorgung mit Arz- neien, Heil- und Hilfsmitteln, die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Die Leistungen zur Heilbe- handlung sind zuzahlungsfrei. Bei schweren Unfallfolgen werden alle pädagogischen Maßnahmen getroffen, um dem verletzten Kind eine seinen Fähigkeiten angemes- sene schulische sowie spätere berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Achtung: Schmerzensgeld und Ersatz von Sachschäden gehören nicht zu den Leistungen der ge- setzlichen Schüler-Unfallversicherung. Auch Eltern sind versichert Eltern, die Aufgaben für die Schule übernehmen, sind im Rahmen ihres Engagements ebenfalls beitragsfrei bei der Unfallkasse versichert. Zum Beispiel, wenn sie als gewählte Elternvertreterinnen und -vertreter an Eltern- ratssitzungen teilnehmen oder die Lehrkräfte bei Ausflü- gen etc. bei der Aufsicht unterstützen. Tipp: Lassen Sie sich bei Ausflügen etc. ausdrücklich und schriftlich von der Schulleitung als unterstützende Kraft benennen. Gesund und sicher lernen Prävention und Gesundheitsschutz sind die zentralen Aufgaben der Unfallkasse, denn Schülerinnen und Schü- ler sollen gesund und sicher lernen. Die Unfallkasse überwacht die Schulen und arbeitet eng mit Leitungs- und Lehrkräften und Elternvertretungen zusammen. Die Unfallkasse Nord > berät zur Gestaltung von Pausenhöfen, -hallen, Cafeterien und zur Einrichtung von Fachräumen und Sporthallen, > berät zum Thema Lärm inkl. Lärmampel, die kosten- frei für vier Wochen zur Verfügung gestellt wird, > leistet eine Anschubfinanzierung für Fahrradwerk- stätten in Schulen, > unterstützt Streitschlichterprogramme der Behörde für Schule und Berufsbildung, > und vieles mehr, schauen Sie mal nach unter www.uk-nord.de. l Unfallkasse Nord, Spohrstraße 2 22083 Hamburg Tel 040. 271 53 0 l Präventionstelefon Tel 040. 27 15 32 31, Fax 040. 271 53 10 00 ukn@uk-nord.de, www.uk-nord.de Wenn ein Unfall passiert ist: > Die Schule muss den Unfall der Unfallkasse melden. > Sie brauchen dem Arzt oder dem Krankenhaus lediglich mitzuteilen, dass Ihr Kind einen Schulunfall erlitten hat. > Arzt oder Krankenhaus rechnen direkt mit der Unfallkasse ab, deshalb brauchen Sie Ihre Kranken­ versicherungskarte oder Ihre Unterlagen zu Ihrer privaten Versicherung nicht. > Sollten der Unfallkasse noch Angaben von Ihnen fehlen, wird sie sich an Sie wenden. Unsere Angebote für Sie: Zu Prävention und gesunde Schule: l Beratung Fred Babel Tel 040. 2 71 53 224 fred.babel@uk-nord.de Zu Unfallversicherungsschutz und Leistungen: l Beratung Ronny Welbing Tel 040. 2 71 53 301 ronny.welbing@uk-nord.de