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ELternratgeber: Mitwirkung

40 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 1 03 E lt e r n u n d S c h u l e Übergangssystem Schule – Beruf Damit Schulabgängerinnen und Schulabgänger erfolg- reich in eine Berufsausbildung oder ein Studium über- gehen können, wurde Hamburgs Übergangssystem neu gestaltet. Die allgemeinbildenden Schulen und die beruflichen Schulen kooperieren mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Hamburg, den Organisationen der Wirtschaft bzw. Sozialpartnern sowie mit weiteren sozialen und ge- meinnützigen Einrichtungen. Wichtig für eine erfolgreiche Berufs- und Studienorientierung ist auch die Kooperation mit den Eltern und die Entwicklung einer verlässlichen Zusammenarbeit aller Akteure. Berufs- und Studienorientierung. Eine besondere Bedeutung erhält Berufsorientierung ab der Jahrgangsstufe 8. Deshalb regeln Rahmenvorgaben für die Berufs- und Studienorientierung an Stadtteilschulen und Gymnasien die Aufgaben der Schule. Wichtige Eck- punkte sind dabei: > Die Schulleitung benennt einen Beauftragten, der für die Planung und Koordination der Maßnahmen und Aktivitäten verantwortlich ist. Die Stadtteilschulen arbeiten im Rahmen der Berufsorientierung intensiv mit den berufsbildenden Schulen zusammen. > Jede Schülerin und jeder Schüler übernimmt Verant- wortung für ihre bzw. seine eigene Lern- und Berufs- biographie. > Sie/er hat ab der 8. Jahrgangsstufe einen festen Ansprechpartner aus dem Lehrerteam, der den Prozess der Berufs- und Studienorientierung sowie die Über- gänge in ein Studium oder in eine Berufsausbildung begleitet und als Berater zur Verfügung steht. > Auf der Basis der individuellen Stärken und Potenziale der Schülerin bzw. des Schülers werden die erforder­ lichen Schritte geplant und im Berufs- und Studienwe- geplan festgehalten. Der Berufs- und Studienwegeplan dient zur Vereinbarung von Lernzielen und Maßnah- men, zur Überprüfung und Steuerung der eigenen Entwicklungsprozesse sowie zur Dokumentation aller wichtigen schulischen und außerschulischen Aktivi- täten. Mit diesem Plan werden auch die Eltern in den Berufs- und Studienorientierungsprozess eingebunden. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor im gesamten Prozess der Berufs- und Studienorientierung ist das aktive Interesse und die Unterstützung durch die Eltern (u.a. Teilnahme an Elternabenden, Informationsaustausch und Absprachen mit Lehrkräften und Berufsberatern, Unterstützung der Kinder bei der Klärung der Interes- sen und Ziele, Vorleben und Einüben wichtiger Werte, Rückmeldungen über Stärken, Unterstützung bei der Berufswahl, und beim Bewerbungsverfahren). Ausbildungsvorbereitung und Produktionsschulen Für Schulabgänger, die noch nicht über die notwendige Ausbildungsreife verfügen, stehen individualisierte An- gebote in der Ausbildungsvorbereitung zur Verfügung. Hierzu kooperieren 20 berufsbildende Schulen in einem engen Verbund mit den ihnen zugeordneten Stadtteil- schulen. Im Zentrum steht die Entwicklung der individuel- len Kompetenzen durch duale Lernangebote, eine Verbin- dung von Lernphasen in der Schule und Praxislernphasen in Betrieben. Für die individuelle Beratung und Unterstüt- zung sorgen Lern- und Ausbildungsbegleiter. Ziel der Aus- bildungsvorbereitung ist der Erwerb der Ausbildungsreife und der Übergang in eine Berufsausbildung. Für Jugendliche mit einem erhöhten individuellen Förder- bedarf gibt es zusätzlich das Angebot der acht Produkti- onsschulen in allen Hamburger Bezirken. Hier sorgt ein verbindliches Übergangsmanagement für Anschlüsse in die nachfolgende Ausbildung. Das Hamburger Ausbildungsmodell Das „Hamburger Ausbildungsmodell“ ist ein Ausbil- dungsangebot für marktbenachteiligte Jugendliche, die trotz Ausbildungsreife und mehrfacher Bewerbungs- und Vermittlungsversuche keinen Ausbildungsplatz im dualen Ausbildungssystem finden. Die Jugendlichen können im Rahmen des Hamburger Ausbildungsmodells eine aner- kannte Berufsausbildung beginnen. Das erste Ausbildungsjahr wird an einer berufsbildenden Schule als Berufsqualifizierungsjahr (BQ) in Verbindung mit Praxislernphasen in Betrieben der Hamburger Wirt- schaft absolviert. Im Anschluss besteht die Möglichkeit des Übergangs in die betriebliche Ausbildung: Sofern ein solcher Übergang nicht gelingt, besteht die Möglichkeit zur Fortsetzung im Rahmen einer trägergestützten Ausbildung.