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ELternratgeber: Mitwirkung

39E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 1 E lt e r n u n d S c h u l e 03 Das Lernentwicklungsgespräch Was Eltern wissen müssen Für Eltern ist es wichtig, frühzeitig und kontinuierlich über die Lern- und Leistungsentwicklung ihrer Kinder informiert zu werden. Dieses gewährleisten die Hambur- ger Schulen, indem sie verbindlich Gespräche zwischen Lehrkräften, Sorgeberechtigten und der Schülerin bzw. dem Schüler führen. Durch diese Lernentwicklungsge- spräche erfolgt ein wechselseitiger regelmäßiger Infor- mationsaustausch während der gesamten Schulzeit. Lernentwicklungsgespräche werden in der Verantwor- tung der Schulen organisiert und sind schulische Veran- staltungen. Die Lernentwicklungsgespräche werden in jedem Halbjahr und in jeder Jahrgangsstufe nach glei- cher Struktur geführt: Sie beinhalten mindestens folgen- de Themen: 1. die individuelle Lernentwicklung einer Schülerin bzw. eines Schülers, 2. den aktuellen erreichten Lernstand, 3. die überfachlichen Kompetenzen > die Selbstkompetenz > die sozial-kommunikative Kompetenz > die lernmethodische Kompetenz 4. und die nächsten Lernschritte und –ziele der Schülerin bzw. des Schülers. Grundlage der Lernentwicklungsgespräche ist ein Be- richt der Lehrkraft, der sich auf die Feststellungen der Zeugniskonferenz zu den oben genannten Themen be- zieht. Die Ergebnisse der Lernentwicklungsgespräche, insbe- sondere der Lern- und Fördervereinbarungen sowie die entsprechenden schulischen Maßnahmen sind im Schü- lerbogen zu dokumentieren. Dies gilt auch im Falle von Lern- und Fördervereinbarungen nach § 45 Absatz 2 Satz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes. Klassenwiederholungen sind in der Regel in den Jahr- gangsstufen 1-8 nicht vorgesehen*. Haben Schülerinnen und Schüler das Lernziel einer Jahrgangsstufe nicht erreicht, so tritt an die Stelle der Klassenwiederholung einer Jahrgangsstufe die verpflichtende Teilnahme an zusätzlichen Fördermaßnahmen. Durch eine gezielte individuelle Förderung auf der Grundlage eines schul- eigenen Förderkonzepts werden den Schülerinnen und Schülern ihre Lernpotenziale und Stärken verdeutlicht, Defizite aufgearbeitet und ihnen Erfolge ermöglicht, die sie befähigen, aktiv Verantwortung für den eigenen Bil- dungsprozess zu übernehmen. Die Zeugniskonferenz stellt mindestens zweimal im Jahr fest, welche spezifische Förderung für eine Schülerin oder ein Schüler sinnvoll ist. Ist dies der Fall, schließt die Schule mit der Schülerin oder dem Schüler unter Ein- beziehung der Sorgeberechtigten eine Lern- und Förder- vereinbarung ab, in der Art und Umfang der Förderung festgelegt werden. Schülerinnen und Schüler können in den meisten dieser Jahrgangsstufen ein Schuljahr wiederholen, wenn ihre bisherige Lern- und Leistungsentwicklung aufgrund län- gerer Krankheit oder wegen anderer schwerwiegender Belastungen erheblich erschwert war und zu erwarten ist, dass sie in der nachfolgenden Jahrgangsstufe bes- ser gefördert werden können. Die Entscheidung trifft die Behörde auf Antrag. * im Schuljahr 2011/2012 > Eine Nichtversetzung ist nur noch in den Jahrgängen 9 und 10 möglich. > Eine freiwillige Wiederholung mit Zustimmung der Zeugniskonferenz ist bei allen Klassen; die nicht nach der APO-GrundStGy unterrichtet werden, möglich. G Elternfortbildungi