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ELternratgeber: Mitwirkung

38 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 1 03 E lt e r n u n d S c h u l e Inklusion – was bedeutet das? Gemeinsames Lernen aller Schülerinnen und Schüler mit oder ohne Förderbedarf Mit dem neu gestalteten § 12 im Hamburgischen Schul- gesetz erhalten Eltern von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht zu wählen, ob ihr Kind in einer allgemeinen Schule oder in einer Sonderschule unterrichtet und gefördert werden soll. Bereits zu Beginn des Schuljahrs 2010/11 konnten Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbe- darf gemäß § 12 Hamburgisches Schulgesetz zum ersten Mal wählen, ob sie ihr Kind in den Jahrgängen 1 und 5 in einer allgemeinen Schule oder einer Sonderschule ein- schulen. In diesem Jahr wächst diese Regelung nun auf, so dass zu Beginn des Schuljahres 2011/12 die Wahlfrei- heit bereits für die Jahrgänge 1, 2, 5 und 6 gilt. Und auch in allen anderen Jahrgängen wird kein Kind mehr gegen den Willen der Sorgeberechtigten in eine Sonderschule umgeschult. Damit setzt Hamburg die UN-Konvention über die Rech- te von Menschen mit Behinderungen bzw. Maßnahmen gegen Ausgrenzungen konsequent um. Was ist der Unterschied zwischen Integration und Inklusion? Bei der Integration, seit vielen Jahren in Hamburg durch Integrationsklassen, integrative Regelklassen und För- derung durch die beiden Integrativen Förderzentren an- geboten, werden Schülerinnen und Schüler mit sonder- pädagogischem Förderbedarf mit Unterstützung durch Sonder- und Sozialpädagoginnen und -pädagogen in die bestehende Schulstruktur integriert. Auf dem Weg zur Inklusion wird eine systematische Veränderung der Bildungssituation angestrebt, sodass allen Schülerin- nen und Schülern mit und ohne Behinderungen ermög- licht wird, je nach ihren individuellen Bedürfnissen und Neigungen gemeinsam zu lernen. Das bedeutet, dass Schülerrinnen und Schüler mit speziellem Unterstüt- zungsbedarf durch Diagnostik, Beratung, vorbeugende Maßnahmen, individuelle Förderung und zeitlich befris- tete spezielle Bildungsangebote eine zusätzliche Unter- stützung innerhalb des allgemeinen Unterrichts erhalten, um zur für sie bestmöglichen Aktivität und Teilhabe zu kommen. Was ändert sich mit dem § 12 für Hamburger Schulen? Alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben einen vorbehaltlosen Anspruch, eine allgemeine, möglichst wohnortnahe Schule gemeinsam mit allen anderen Schülerinnen und Schülern zu besu- chen. Die Unterstützung orientiert sich an den individuel- len Lernbedürfnissen des einzelnen Kindes bzw. Jugend- lichen. Wenn Eltern es wünschen, können ihre Kinder aber auch weiterhin eine Sonderschule besuchen. Ge- plant sind sonderpädagogische Unterstützungszentren in jedem Hamburger Bezirk, die allen Bildungseinrichtun- gen einer Region zur Verfügung stehen. Ziel ist, gemein- sam mit allgemeinpädagogischen und sonder- sowie sozial­pädagogischen Lehrkräften in multiprofessionel- len Teams, mit Eltern sowie Schülerinnen und Schülern alle Hamburger Schulen so inklusionsfähig wie möglich weiterzuentwickeln. Was ist sonderpädagogischer Förderbedarf? Die sonderpädagogische Förderung versteht sich grund- sätzlich und für alle Förderschwerpunkte als gesicherte Ergänzung der Bildungs- und Erziehungsangebote inner- halb und außerhalb des Unterrichts an allen Schulen. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf wird stets auf der Grundlage eines Gutachtens durch die zuständige Behörde festgestellt. Jede Schülerin und jeder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhält einen in- dividuellen Förderplan, an dessen Erstellung die Schüler­ innen und Schüler selbst, die Sorgeberechtigten sowie die Fachkräfte des multiprofessionellen Teams beteiligt sind. Der Förderplan enthält alle notwendigen Angaben über Art und Ausmaß der Hilfen und wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. In einer inklusiven Schu- le stellt sich nicht mehr die Frage, ob ein Kind zur Schule passt, sondern welches Angebot die Schule diesem Kind machen kann, damit Lern- und Entwicklungsschwierig- keiten aufgefangen und besonders gute Teilhabechan- cen gesichert werden. l Kontakt: Dr. Angela Ehlers Tel 040. 428 63 2094 angela.ehlers@bsb.hamburg.de