Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

ELternratgeber: Mitwirkung

36 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 1 03 E lt e r n u n d S c h u l e Ganztagsschule In Hamburg gibt es, verteilt auf die unterschiedlichen Schulformen, rund 170 Ganztagsschulen. Die Grundsätze der Ganztagsschulen sind im Rahmenkonzept für Ganz- tagsschulen in Hamburg festgelegt. Das Rahmenkonzept für Ganztagsschulen wird aktuell ergänzt durch das Kon- zept einer ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen – kurz GBS. Grundschulen Ganztagsgrundschulen nach Rahmenkonzept Sie organisieren den Ganztagsbetrieb in alleiniger schu- lischer Verantwortung. Es gibt drei Formen: Gebundene Ganztagsschule: Eine gebundene Ganztags- schule sieht Unterricht und ergänzende Angebote ver- pflichtend für alle Schülerinnen und Schüler vor - an vier Wochentagen von 8.00 bis 16.00 Uhr, an einem weiteren Tag von 8.00 bis 13.00 Uhr. Da alle Kinder der Schulge- meinschaft am Ganztagsbetrieb teilnehmen, wechseln sich die Unterrichtsfächer und die Freizeit-, Neigungs- und Förderkurse ab. Unterricht nach Stundentafel findet auch am Nachmittag statt. Teilgebundene Ganztagsschule: Eine teilgebundene Ganztagsschule bietet für alle Schülerinnen und Schüler den Unterricht nach Stundentafel an. Der Ganztagsbe- trieb bildet sich innerhalb der Schule durch einen offe- nen und einen gebundenen Teil ab, d.h. die ergänzenden Ganztagsangebote sind für einen Teil des schulischen Ganztags verpflichtend und für einen anderen Teil of- fen. Dies kann beispielsweise für einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen, Tage oder Schulstandorte zutreffen. Offene Ganztagsschule: Eine offene Ganztagsschule nach Rahmenkonzept hält Unterricht und ergänzende Angebote an vier Tagen der Woche von 8.00 bis 16.00 Uhr vor, an einem weiteren bis 13.00 Uhr. Der offene Ganztag strukturiert sich durch den Unterricht am Vor- mittag und die Angebote am Nachmittag. Es findet kein Unterricht am Nachmittag statt. Über die Weiterent- wicklung zur Ganztagsschule beschließt die Schulkon- ferenz. Die Schule stellt daraufhin einen Antrag an die BSB, der u.a. schriftliche Stellungnahmen der Gremien sowie die konzeptionellen pädagogischen Vorstellungen der Schule enthält. Personelle Ressourcen für die zusätz- lichen Wochenstunden werden den Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept unabhängig vom Status durch die Verteilung auf unterschiedliche Berufsgruppen (Professi- onenmix) im Verhältnis 40 Prozent Lehrkräfte, 40 Prozent Erzieherinnen und Erzieher bzw. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie 20 Prozent Honorarkräfte ent- sprechend der tatsächlichen Teilnahmefrequenzen zur Verfügung gestellt. Die „neue“ offene Ganztagsgrundschule nach GBS: Bei den Grundschulen gibt es eine Besonderheit: Hier wird die offene Ganztagsschule neuer Prägung nach dem Konzept der ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS) entwickelt. Diese neue offene Ganztagsschule ist von der Grundstruktur – Unterricht am Vormittag und er- gänzende Angebote am Nachmittag – mit der nach Rah- menkonzept eingerichteten offenen Ganztagsschulen deckungsgleich. Neu ist die verpflichtende Kooperation mit der Jugendhilfe (überwiegend Horte) als zentralem Partner für die Gestaltung des Nachmittags. Diese „neue“ offene Ganztagsschule im Sinne von GBS arbeitet im kooperativen Verbund mit einem Partner aus der Jugendhilfe, in der Regel einem Hortträger. Mit diesem organisiert die Schule gemeinsam die Nachmit- tagsangebote und die übrigen Betreuungszeiten vor 8.00 und nach 16.00 Uhr sowie in den Ferien. Hier kommt es bereits in der Vorbereitungsphase ganz wesentlich dar- auf an, dass der Sozialraum durch die Schule von dem Vorhaben informiert und die Akteure zu Runden Tischen gebeten werden. Die Träger erhalten zur Finanzierung eine kindbezogene Teilnehmerpauschale ergänzt von El- ternbeiträgen für die Rand- und Ferienzeiten.