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ELternratgeber: Mitwirkung

34 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 1 03 E lt e r n u n d S c h u l e G Elternfortbildungi behinderte oder von Behinderung bedrohte Schüle- rinnen und Schüler oder mehrsprachig aufwachsen- de Kinder und Jugendliche), > besondere Formen der Schülermitwirkung (z. B. Einführung von Schülerfeedbackverfahren), > die Kooperation mit anderen Schulen und Einrichtun- gen des Stadtteils (z. B. Vernetzung mit Partnern in der Region im Rahmen von Ganztagsschule). Die zentralen Vorhaben der Schul- und Unterrichtsent- wicklung werden im Rahmen von Ziel- und Leistungs- vereinbarungen zwischen Schule und Schulaufsicht festgelegt. Gemäß § 53 des Schulgesetzes kommt der Schulkonferenz dabei die Aufgabe zu, über Grundsätze der Qualitätsentwicklung zu entscheiden sowie dem Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarung zuzustim- men. Die Zielerreichung wird mit der Aufsicht reflektiert, bei Bedarf kommt es zu einer Nachsteuerung durch die Aufsicht. Der Schulkonferenz sollte Gelegenheit zur In- formation und Mitwirkung gegeben werden. Über die Durchführung von konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Schulprogramms wird in der Lehrer- konferenz beraten und ein Beschluss gefasst. Das Pro- jektmanagement liegt an größeren Schulen meist in den Händen einer Steuergruppe, an kleineren Schulen werden einzelne Funktionsträger oder Lehrkräfte beauf- tragt. Die Implementierung wird an Arbeitsgruppen oder einzelne Personen delegiert. Der Erfolg der Maßnahmen soll gemäß § 51, Absatz 3 und § 100 des Schulgesetzes durch interne Evaluationen überprüft werden. Bei der Entwicklung und Fortschreibung des Schulpro- gramms sowie bei der Umsetzung und Evaluation der Maßnahmen stellt es eine gute Praxis dar, der Schulkon- ferenz und dem Elternrat ausreichend Gelegenheit zur Diskussion zu geben, Anregungen aus der Schulgemein- schaft aufzugreifen und über den Fortgang von Maßnah- men und deren Ergebnisse Bericht zu erstatten. Elternvertreter sollten in den Gremien aus gegebenem Anlass (z. B. Abschluss einer Ziel- und Leistungsver- einbarung, Vorlage eines Schulinspektionsberichts), im Rahmen der Betroffenheit durch besondere Maßnahmen (z. B. Modellversuch in einer Klassenstufe) und auch auf regelhafter Basis (etwa zu Beginn und Ende des Schul- jahrs) Fragen nach den Schwerpunkten des Schulpro- gramms, nach aktuellen Entwicklungsmaßnahmen, nach Ergebnissen von Maßnahmen und dem Grad der Zieler- reichung stellen.