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ELternratgeber: Mitwirkung

33E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 1 E lt e r n u n d S c h u l e 03 Jahrgang 3 Jahrgang 6 Jahrgang 8 Testzeitpunkt Mai Februar/März Februar/März Testbereich Deutsch Mathematik Deutsch Mathematik Englisch Deutsch Mathematik 1. Fremdsprache: Englisch oder Französisch Mit diesem Verfahren soll ein realistisches Bild des aktuellen Lernstandes in der Klasse und in der Schu- le gewonnen werden. Aus diesem Grunde sollten sich Schülerinnen und Schüler nicht direkt auf die Testung vorbereiten, aber dennoch von Eltern und Lehrkräften bestärkt werden, bei der Lernstandserhebung ihr Bestes zu geben. Es ist nicht das Ziel der Lernstandserhebun- gen, eine Bestenliste erfolgreicher Klassen oder Schu- len zu ermitteln, sondern einen hilfreichen Beitrag zur Unterrichtsentwicklung und zur gezielten Förderung der Schülerinnen und Schüler zu leisten. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den Lernstandserhebungen werden nicht benotet. Die Auswahl der in den Lernstandserhebungen genutzten Aufgaben orientiert sich an den bundesweit geltenden Bildungsstandards. Im Unterschied zu Klassenarbeiten beziehen sich die Aufgaben in den Lernstandserhebun- gen daher nicht auf die Inhalte unmittelbar vorange- gangener Unterrichtseinheiten, sondern auf die von den Schülerinnen und Schülern im Laufe der Jahre erwor- benen Kompetenzen. Entsprechend umfassend ist die Bandbreite der Aufgaben im Hinblick auf ihren Schwie- rigkeitsgrad und auf die Inhalte. Die Aufgaben werden von Lehrkräften aus allen Bundesländern unter wissen- schaftlicher Begleitung erarbeitet und anschließend in großen Studien mehrfach umfassend geprüft. Die Durchführung der Lernstandserhebungen in den Klassen wird von den Lehrkräften übernommen. Sie erhalten von der Abteilung „Qualitätsentwicklung und Standardsicherung“ (LIQ) des Landesinstituts für Leh- rerbildung und Schulentwicklung (LI) Testhefte und Hinweise, wie die jeweilige Lernstandserhebung durch- zuführen ist. Nach der Durchführung werden die Test- hefte am LI ausgewertet. Die Schulen erhalten eine Rückmeldung über den Lernstand ihrer Schülerinnen und Schüler und können aus den Ergebnissen Impulse zur pädagogischen Arbeit im Unterricht ableiten. Die Rückmeldungen enthalten fachspezifische Informationen zum durchschnittlichen Lernstand der Klasse, der Schule und einer Vergleichsgruppe (z. B. alle Schülerinnen und Schüler derselben Schulform). Zusätzlich werden auch die Lösungshäufigkeiten der einzelnen Aufgaben in der jeweiligen Klasse berichtet. Eltern, die eine Rückmel- dung über die Lernstandsergebnisse ihres Kindes erhal- ten möchten, können sich direkt bei der Schule darüber informieren. Zu jeder Lernstandserhebung wird didaktisches Material erstellt, das die eingesetzten Aufgaben beschreibt und eine mögliche Weiterarbeit aufzeigt. Dieses Material ist für die Interpretation der schuleigenen Ergebnisse ebenso unerlässlich wie die Testhefte, die nach der Auswertung an die Schulen zurückgeschickt werden. Aus den Testheften können mögliche Lösungswege der Schüler­innen und Schüler bzw. das zurückgemeldete Er- gebnis nachvollzogen sowie wichtige Hinweise für den Unterricht und gezielte Fördermaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler abgeleitet werden. Qualitätsentwicklung in der Verantwortung der Einzelschule Das Hamburgische Schulgesetz (§ 51) verpflichtet alle Schulen, Schulprogramme zu erarbeiten, in denen „die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsfor- men ihrer pädagogischen Arbeit sowie Kriterien für die Zielerreichung“ festgelegt werden. Zu den Festlegungen des Schulprogramms können bei- spielsweise gehören: > besondere didaktisch-methodische Schwerpunkte im Unterricht (z. B. Formen individualisierten Lernens), > die Umsetzung fächerübergreifender Aufgaben (z. B. Berufsorientierung oder Suchtprävention) > die zeitlichen Strukturen des Schultages (z. B. Stunden- und Pausenordnung, Rhythmisierung) > besondere Maßnahmen zur Förderung spezifischer Schülergruppen (z. B. Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten oder besonderen Begabungen,