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ELternratgeber: Mitwirkung

31E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 1 E lt e r n u n d S c h u l e 03 Lernmittel Die Lernmittel werden von Schülerinnen und Schülern selbstständig und eigenverantwortlich sowohl im Unter- richt als auch bei der häuslichen Vor- und Nachbereitung verwendet. Lehrmittel verbleiben in der Regel in der Schule und werden dort von den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern genutzt. Lernmittel im Sinne des § 9 des Hamburgischen Schulgesetzes sind: Anschaffung durch die Schule: > Schulbücher, > Druckschriften, die neben oder an Stelle von Schulbüchern für die Erreichung der Unterrichts­ ziele benötigt werden, insbesondere Wörterbücher, Lexika, Lektüren, Bibeln, Arbeitshefte und Aufgaben- sammlungen, > Medien, die Schulbücher ergänzen und ersetzen, insbesondere Software, > Materialien, die zum Verbrauch, zur Verarbeitung oder sonstigen Verwertung im Unterricht oder der fachpraktischen Ausbildung bestimmt sind. Anschaffung durch die Eltern: > Lernmittel von geringem Wert wie Schreib-, Zeichen- und Werkmaterialien sowie einfache Geräte wie Taschenrechner und Speichermedien. Diese sind von der Schülerin oder dem Schüler selbst zu beschaffen und zu bezahlen. > Bücher von geringem Wert zur Ergänzung des Unter- richts. Das Hamburger Bildungspaket fördert zusätzlich Fami- lien, die staatliche Leistungen erhalten. Informationen finden Sie unter: www.hamburg.de/bildungspaket Jede Schule hat einen Lernmittelausschuss, der aus der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter, drei von der Lehrer- konferenz gewählten Lehrkräften der Schule, zwei vom Elternrat gewählten Vertreterinnen bzw. Vertretern der Eltern der Schule und zwei vom Schülerrat gewählten Schülerinnen bzw. Schülern der Schule besteht. Außer- dem ist die gleiche Anzahl von Ersatzmitgliedern zu wäh- len. Diese vertreten die ordentlichen Mitglieder, solange diese verhindert sind. Die Schulleiterin bzw. der Schul- leiter führt den Vorsitz des Lernmittelausschusses und lädt zu den Sitzungen ein. Welche Lernmittel die einzelne Schule für die verschie- denen Unterrichtsfächer anschafft, entscheidet der Lern- mittelausschuss. Grundsätze für Anschaffung (finanziell und inhaltlich) werden in der Schulkonferenz oder an beruflichen Schulen von dem Schulvorstand beschlos- sen. Die Lehrerkonferenz erarbeitet Vorschläge auf der Grundlage der Beschlüsse in der Schulkonferenz. Der Lernmittelausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Die Amts- zeit der gewählten Mitglieder beträgt zwei Jahre. Die Sitzungen des Lernmittelausschusses sind nicht schulöf- fentlich.