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ELternratgeber: Mitwirkung

29E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 1 G r e m i e n 02 Der Schulverein An den meisten Hamburger Schulen gibt es einen Schul- verein, dessen Mitglieder die Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, ehemalige Schülerinnen und Schüler und Freun- de der Schule sein können. Sie alle haben das Ziel, ihre Schule zu fördern – vor allem dann, wenn für einen guten Zweck zu wenig oder keine Mittel zur Verfügung stehen. Eine Mustersatzung für Schulvereine finden Sie unter: www.schulrecht.hamburg.de Soweit die finanziellen Mittel des Vereins gemeinnützig verwendet werden, bleiben die Schulvereine frei von Körperschafts- und Gewerbesteuer. Die Gemeinnützig- keit bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Anerken- nung durch das Finanzamt Hamburg-Nord. Voraussetzung für die Anerkennung ist eine Vereinssat- zung, die den Vorschriften der Abgabenordnung und ei- ner gemeinnützigen Geschäftsführung entspricht. Es ist den Vereinen freigestellt und für die Steuerbegünstigung unerheblich, ob sie sich in das Vereinsregister eintragen lassen (»e.V.«). Eine Eintragung hat den Vorteil, dass der Verein für alle Verbindlichkeiten nur mit seinem Vereins- vermögen haftet und nicht die Handelnden persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Aus der Arbeit eines Schulvereins, Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer (Kaifu) Am Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer gibt es – wie an vielen anderen Hamburger Schulen auch – einen Schul- verein, der die Schule auf vielfältige Weise in der Erfül- lung ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgaben finanziell unterstützt. Dem als gemeinnützig anerkannten Schulverein des Kai- fu gehören fast alle Eltern, viele volljährige Schülerinnen und Schüler und einige Lehrerinnen und Lehrer an. Sie alle tragen mit ihren Jahresbeiträgen (derzeit 20 EUR) und Spenden entscheidend dazu bei, die schulische Ar- beit zu fördern. Zusätzliche Einnahmen konnte der Schulverein in den letzten Jahren durch verschiedene Spenden, insbeson- dere durch die Nutzung der Schule als Drehort für ver- schiedene Film- und Fernsehproduktionen, verzeichnen. Dem ehrenamtlichen Vorstand gehören drei Mitglieder der Elternschaft (Vorsitzende, Rechnungsführer, Schrift- führerin) und der Schulleiter als Beisitzer an. Zwei Kas- senprüfer, die jährliche Mitgliederversammlung und das Finanzamt wachen über die satzungsgemäße Verwen- dung der Mittel. Der Vorstand trifft sich in der Regel etwa fünf- bis sechs- mal im Jahr, um anstehende Projekte zu diskutieren und über Anträge und die Mittelvergabe zu entscheiden. Da- rüber hinaus stimmt er über viele kleinere Anträge auch telefonisch oder via E-Mail ab. Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit sieht der Schulverein in der Unterstützung von Aktivitäten und Projekten, die den schulischen Alltag bereichern und weitergehende Erfahrungen ermöglichen. Grundsätzlich ist der Schulver- ein bemüht, immer dort helfend einzuspringen, wo die sonstigen Finanzierungsmittel ausgeschöpft sind, eine Förderung aber im Sinne des Schulprogramms und der besonderen Arbeitsschwerpunkte geboten ist. Er über- nimmt jedoch keine Ausgaben, die vom Staat getragen werden müssen oder für die es andere Finanzierungs- möglichkeiten gibt. So werden beispielsweise Schulbü- cher nur dann mitfinanziert, wenn sie der allgemeinen Nutzung zugänglich gemacht werden wie Atlanten, die die Schule an sozial bedürftige Schülerinnen und Schüler ausleihen kann. Eine wichtige Aufgabe ist immer wieder die finanzielle Hilfe für einzelne Schülerinnen und Schüler in Härtefäl- len, um ihnen trotz fehlender eigener finanzieller Mittel eine Teilnahme zum Beispiel an Klassenfahrten und Pro- jekten zu ermöglichen. Gerade heute, in Zeiten immer knapper werdender öf- fentlicher Mittel, erfüllen Schulvereine eine wichtige Aufgabe und sind eine aus dem Schulalltag kaum mehr wegzudenkende Hilfe. Hamburg, 14.10.2003 Gabriele Isele, Vorsitzende des Schulvereins