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ELternratgeber: Mitwirkung

28 E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 1 02 G r e m i e n Newsletter« der Elternkammer Die »Kurz-Info« der Elternkammer mit Berichten aus den Plenarsitzungen und den Ausschüssen wird auch per ­E-Mail in einer internettauglichen Form verschickt. Wer in den Genuss dieses (kostenlosen) Angebots kommen möchte, melde sich einfach an. Außer der »Kurz-Info« werden auf diesem Wege auch die Presseerklärungen, öffentlichen Aufrufe und Ähnliches aus der Elternkam- mer verbreitet. www.lists.schulnetz.org/mailman/listinfo/rundbrief Die Deputation Die Deputation ermöglicht die in Artikel 56 der Verfas- sung der Freien und Hansestadt Hamburg vorgesehene ehrenamtliche Mitwirkung des Volkes an der Verwaltung. Sie gehört zur Behördenleitung und besteht neben der Senatorin bzw. dem Senator aus 15 ehrenamtlichen Bür- gerinnen und Bürgern, die von der Bürgerschaft entspre- chend der politischen Zusammensetzung für die Wahl- periode vorgeschlagen und gewählt sind. Die Deputation berätund beschließt über Personalangelegenheiten der jeweiligen Behörde sowie alle wichtigen Vorlagen, Re- chtsverordnungen und Gesetzesvorhaben etc. An den Sitzungen der Deputation nehmen auch die Vorsitzenden der drei schulischen Kammern und des Landesschulbei- rates als Gäste teil. Nähere Informationen zu den Mit- gliedern der Deputation finden sich unter: www.hamburg.de/bsb-deputation Der Landesschulbeirat (§ 83) Der Landesschulbeirat dient der Zusammenarbeit der unmittelbar am Schulwesen beteiligten Gruppen – El- ternkammer, Lehrerkammer, Schülerkammer – und der mittelbar beteiligten öffentlichen Institutionen. Er besteht aus den Vorsitzenden und zwei weiteren Ver- treterinnen und Vertretern der Elternkammer, Lehrerkam- mer und Schülerkammer sowie aus Vertreterinnen und Vertretern bestimmter öffentlicher Institutionen. Dazu gehören die Handelskammer Hamburg, die Handwerks- kammer Hamburg, der Integrationsbeirat, der Senats- koordinator für die Gleichstellung behinderter Men- schen, die Landesarbeitsgemeinschaft für Behinderte, die Agentur für Arbeit, die Universitäten, Gewerk- schaften, Kirchen und andere. Der Landesschulbeirat kann zu allen Grundsatzfragen des Schulwesens gegenüber der Schulbehörde Stel- lungnahmen abgeben. Er berät die Behörde bei grundle- genden Änderungen des Schulwesens. Weitere Informa- tionen zu Aufgaben, Beschlüssen und Mitgliedern finden sich unter: www.hamburg.de/landesschulbeirat