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ELternratgeber: Mitwirkung

27E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 1 G r e m i e n 02 so viele weitere Mitglieder zu wählen, dass die Grund-, die Stadtteilschulen, die Gymnasien, die Sonderschulen und die beruflichen Schulen durch mindestens je vier Mitglieder vertreten werden. Jedes Elternratsmitglied einer im Schulkreis gelege- nen oder zu ihm gehörenden staatlichen Schule ist in die Elternkammer wählbar. Das Wahlverfahren wird durch eine besondere Wahlordnung geregelt. Nicht in die Elternkammer wählbar ist, wer in die Lehrerkam- mer gewählt werden kann. Mitglieder der Elternkammer scheiden vorzeitig aus, sobald keines ihrer Kinder mehr eine staatliche Schule der Freien und Hansestadt Ham- burg besucht. Die Elternkammer wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand, der zwischen den Sitzungen die laufenden Geschäfte führt. Er setzt sich aus sechs Personen zusammen, möglichst gleich vielen Frauen und Männern. Die Geschäftsordnung regelt die Amtsdauer des Vorstandes und die Aufgabenverteilung zwischen seinen Mitgliedern, hierzu gehören Vorsitz, stellvertretender Vorsitz und Rechnungsführung. Der Vorstand wird bei seiner Arbeit durch eine Geschäftsführung unterstützt, die sich um Raumbuchungen, Telefon, Fax, E-Mail, Kon- takte in der Behörde und vieles andere mehr kümmert. Die Sitzungen der Elternkammer sind nicht öffentlich. Im Übrigen regelt die Kammer ihre Geschäftsordnung selbst. Sie muss sicherstellen, dass die Beschlussfähig- keit nur bei angemessener Vertretung der Schulformen gegeben ist (§ 84 Absatz 5). Sowohl das Plenum als auch der Vorstand und die Aus- schüsse tagen in der Regel einmal im Monat. Außer- dem nehmen die Mitglieder an Sitzungen und Verans- taltungen anderer schulischer Gremien (Lehrerkammer, Schülerkammer, Landesschulbeirat, Schulausschuss der Bürgerschaft) teil, um sich für ihre Arbeit zu informieren. Darüber hinaus nehmen Mitglieder der Elternkammer an den Sitzungen/Tagungen des Bundeselternrates teil, sowie an Diskussionen und Foren zu bildungs­politischen Themen. Jedes Kammermitglied hat die Aufgabe, in seinem Kreis- elternrat über die Arbeit der Kammer zu berichten und die Anregungen aus dem Kreis in die Kammer zu vermit- teln. Zusätzlich trifft sich der Vorstand der Elternkammer mindestens zweimal im Jahr mit den Vorsitzenden der Kreiselternräte. Ausschüsse der Elternkammer Die Facharbeit der Elternkammer wird in Ausschüssen geleistet. Jedes Mitglied der Elternkammer gehört mindestens einem, gegebenenfalls bis zu drei Ausschüs- sen an. Die Ausschüsse der Elternkammer bereiten die Stellung- nahmen der Elternkammer vor. Zwischen sechs und zehn »spezialisierte« Mitglieder befassen sich mit den Vorla- gen der Behörde oder bereiten eigene Vorschläge vor. Auf diese Weise entstehen zum Teil recht umfangreiche Stellungnahmen (zum Beispiel zu den Bildungsplänen) und Vorschläge (zum Beispiel zu Ganztagsschulen oder Präventionsmaßnahmen). Zahl, Größe und thematische Schwerpunkte der Ausschüsse regelt die Geschäftsord- nung. Gelegentlich werden auch für kurze Zeiträume Ausschüsse gebildet, zum Beispiel bei einer Novellie- rung des Schulgesetzes. Hamburger Eltern im Internet Im Schulwesen erweist sich das Internet gerade für El- tern als nützlich. Während Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler sich praktisch täglich sehen und sprechen können, kommen Eltern vergleichsweise selten zum Gespräch zusammen. Das Internet bietet El- tern unter anderem die Möglichkeiten, diesem Nachteil abzuhelfen. Internetseiten der Elternkammer Die Elternkammer Hamburg informiert auf ihrer Internet- präsenz laufend über ihre schulpolitischen Aktivitäten und über aktuelle Fragen und gibt Tipps für die prak- tische Elternarbeit. Von der Homepage aus erreichen Sie mit einem Klick alle Bereiche der Webseite. In einem speziellen Bereich sind die aus Elternsicht wichtigsten Rechtsvorschriften zusammengestellt oder »verlinkt« – neben dem Schulgesetz, die Vorschriften über Klausu- ren, Prüfungsordnungen, Sponsoring und vieles mehr. www.elternkammer-hamburg.de