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ELternratgeber: Mitwirkung

25E lt e r n r at g e b e r 2 0 1 1 G r e m i e n 02 Die Mitwirkungsgremien der Schülerinnen und Schüler Die Schülerinnen und Schüler jeder Klasse wählen spätestens vier Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres für dessen Dauer in geheimer Wahl zwei gleichberechtigte Klassensprecherinnen oder Klassen- sprecher (§ 63) und deren Vertreterinnen oder Vertreter. Ab Jahrgangsstufe 4 sind die Klassensprecherinnen und Klassensprecher oder ihre Vertreter Mitglieder der Klassenkonferenz und wirken an der Beratung und Be- schlussfassung über alle Angelegenheiten mit, die für die gemeinsame Arbeit in der Klasse von Bedeutung sind. Die Sprecherinnen und Sprecher aller Klassen der ­Sekundarstufen I und II der Stadtteilschulen und Gym- nasien bilden gemeinsam mit den nach § 65 gewählten Schulsprecherinnen und Schulsprechern und den Vertre- terinnen und Vertretern im Kreisschülerrat den Schüler- rat der Schule (§ 64). Der Schülerrat kann aus den stimmberechtigten Mitglie- dern der Lehrerkonferenz für die Dauer eines Schuljahres bis zu zwei Verbindungslehrerinnen oder Verbindungs- lehrern wählen, die die Kommunikation zwischen Schü- lerrat, Lehrerkonferenz und Schulleitung fördern sollen. Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule (§ 64 Absatz 2) sind durch Beschluss der Schulkonferenz ­alters- und entwicklungsgemäße Formen der Mitwirkung an der Gestaltung des Unterrichts, den Klassenkonferen- zen und des Schullebens einzurichten. Sie erhalten min- destens einmal im Halbjahr Gelegenheit, ihre Anliegen in der Schulkonferenz vorzutragen. Die Schülerräte aller Schulen eines Schulkreises wäh- len ihre Vertreterinnen und Vertreter im Kreisschülerrat (§ 67) sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter in der Schülerkammer (§ 80). Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer In der Schule werden Beratungsaufgaben zunächst von den Lehrerinnen und Lehrern wahrgenommen, die in der Klasse unterrichten. Sie sind bei unterrichtlichen und pädagogischen Fragen direkte Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. Es gibt jedoch auch Probleme, bei denen den Lehrkräften aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer zeitlichen Belastung Grenzen ge- setzt sind. In diesem Fall können Beratungslehrerinnen und Bera- tungslehrer als speziell ausgebildete Fachkräfte wirk- same Hilfe leisten. Beratungslehrerinnen und Beratungs- lehrer stehen außerhalb des Unterrichts für Beratungen und Unterstützung zur Verfügung z. B. bei Konflikten von Schülerinnen und Schülern mit einzelnen Lehrerinnen oder Lehrern bzw. Mitschülerinnen und Mitschülern, individuellen Lernproblemen oder Fragen der individuel- len Bildungsweggestaltung. In Stadtteilschulen arbeiten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Bera- tungslehrerinnen und Beratungslehrer im Team. Sie bie- ten Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern Hilfen bei allen Schwierigkeiten in und mit der Schule an und unterstützen die Schule bei der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags.